1998 / 34  - 281

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Art. 49 PC in relazione all'art. 19 PA; art. 26 - 28 PA: "Analisi Lingua": valore probatorio e diritto d'esaminare gli atti.

1. La procedura per l'allestimento di un'analisi linguistica ad opera degli specialisti "Lingua" dell'UFR, volta ad accertare l'origine di un richiedente l'asilo, non costituisce una perizia ai sensi di legge, poiché non soddisfa, per diversi aspetti, i requisiti posti dalla PC (consid. 3 - 6).

2. Nondimeno, laddove la procedura d'allestimento rispetta certe esigenze minime poste a tutela dell'attendibilità, oggettività e imparzialità, può essere conferito alle analisi "Lingua" un accresciuto valore probatorio (consid. 7 e 8).

3. Ammissibilità di restrizioni d'accesso alle analisi "Lingua" (consid. 9).



Zusammenfassung des Sachverhalts:

Der Beschwerdeführer verliess Sri Lanka nach eigenen Angaben am 3. August 1997 und gelangte am 11. August 1997 via Italien unter Umgehung der Grenzkontrolle illegal in die Schweiz, wo er am gleichen Tag ein Asylgesuch stellte. In der Empfangsstelle und in der kantonalen Anhörung machte der Beschwerdeführer im wesentlichen geltend, er stamme aus Jaffna, wo er ab 1985 eine Druckerei betrieben habe. In dieser habe er auch Aufträge für die Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) ausgeführt. Deswegen sei er 1987 von der indischen Armee (Indian Peace Keeping Force - IPKF) festgenommen worden. Dabei habe man ihn geschlagen und seinen rechten Arm verletzt. Nach zehn Tagen sei er mit der Hilfe eines Anwalts freigekommen. Nach dem Abzug der indischen Truppen im Jahre 1991 habe er seine Druckerei wieder öffnen können. Im Juli 1995 sei er nach Indien gegangen, weil sich die Lage wieder verschlechtert und er eine erneute Festnahme befürchtet habe. In Indien (Madras) habe er illegal gelebt. Als er vom Tod seines Vaters erfahren habe, sei er am 20. Juli 1997 nach Colombo gereist. Er habe sich dort bei den Behörden gemeldet, um sich einen Passierschein für die Reise zu seinen Familienangehörigen in den Norden des Landes zu beschaffen. In der Folge sei er am 21. Juli 1997 festgenommen und über seine Tätigkeit für die LTTE befragt worden. Nach der Bezahlung von Bestechungsgeld sei er nach drei Tagen freigelassen worden. Seine Identitätskarte habe er jedoch von der Polizei nicht zurück erhalten.