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Art. 49 PC in relazione all'art. 19 PA; art. 26 - 28 PA: "Analisi Lingua":
valore probatorio e diritto d'esaminare gli atti.
1. La procedura per l'allestimento di un'analisi linguistica ad opera degli
specialisti "Lingua" dell'UFR, volta ad accertare l'origine di un richiedente
l'asilo, non costituisce una perizia ai sensi di legge, poiché non soddisfa, per diversi
aspetti, i requisiti posti dalla PC (consid. 3 - 6).
2. Nondimeno, laddove la procedura d'allestimento rispetta certe esigenze minime poste a
tutela dell'attendibilità, oggettività e imparzialità, può essere conferito alle
analisi "Lingua" un accresciuto valore probatorio (consid. 7 e 8).
3. Ammissibilità di restrizioni d'accesso alle analisi "Lingua" (consid. 9).
Zusammenfassung des Sachverhalts:
Der Beschwerdeführer verliess Sri Lanka nach eigenen Angaben am 3. August 1997 und
gelangte am 11. August 1997 via Italien unter Umgehung der Grenzkontrolle illegal in die
Schweiz, wo er am gleichen Tag ein Asylgesuch stellte. In der Empfangsstelle und in der
kantonalen Anhörung machte der Beschwerdeführer im wesentlichen geltend, er stamme aus
Jaffna, wo er ab 1985 eine Druckerei betrieben habe. In dieser habe er auch Aufträge für
die Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) ausgeführt. Deswegen sei er 1987 von der
indischen Armee (Indian Peace Keeping Force - IPKF) festgenommen worden. Dabei habe man
ihn geschlagen und seinen rechten Arm verletzt. Nach zehn Tagen sei er mit der Hilfe eines
Anwalts freigekommen. Nach dem Abzug der indischen Truppen im Jahre 1991 habe er seine
Druckerei wieder öffnen können. Im Juli 1995 sei er nach Indien gegangen, weil sich die
Lage wieder verschlechtert und er eine erneute Festnahme befürchtet habe. In Indien
(Madras) habe er illegal gelebt. Als er vom Tod seines Vaters erfahren habe, sei er am 20.
Juli 1997 nach Colombo gereist. Er habe sich dort bei den Behörden gemeldet, um sich
einen Passierschein für die Reise zu seinen Familienangehörigen in den Norden des Landes
zu beschaffen. In der Folge sei er am 21. Juli 1997 festgenommen und über seine
Tätigkeit für die LTTE befragt worden. Nach der Bezahlung von Bestechungsgeld sei er
nach drei Tagen freigelassen worden. Seine Identitätskarte habe er jedoch von der Polizei
nicht zurück erhalten.
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