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Mit einem an die Fremdenpolizei adressierten Schreiben vom 27. Juli 1998 sowie
mündlich anlässlich der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich am 28. Juli 1998
stellte der Beschwerdeführer - unter seiner Identität als K. E. - ein Asylgesuch. In
Anwesenheit einer Hilfswerkvertretung hörte die kantonale Behörde den Beschwerdeführer
am 12. August 1998 zu seinen Asylgründen an.
Der Beschwerdeführer machte im wesentlichen geltend, er sei in Freetown geboren und dort
bis zu seinem zwölften Lebensjahr aufgewachsen. Im Jahr 1986 seien seine Eltern mit den
Kindern in die USA gezogen, wo sein Vater als Arzt und seine Mutter als Lehrerin
gearbeitet hätten; er selber habe in New York die High School besucht und später in
einem Nachtclub gearbeitet. Im September 1995 seien seine Eltern nach Sierra Leone
zurückgekehrt; dort seien sie umgebracht worden. Der Beschwerdeführer und sein älterer
Bruder ihrerseits seien im Dezember 1995 nach Sierra Leone zurückgekehrt; man sei über
Paris nach Senegal geflogen und von dort aus auf dem Landweg weitergereist. Bei der
Einreise nach Sierra Leone - es habe sich um die Grenze zwischen Sierra Leone und Gambia
gehandelt - sei der Bus von einer Gruppe Rebellen angehalten worden, welche unter
Waffendrohungen alle Männer aus dem Bus geholt und zu ihrem Basis-Lager gebracht hätten.
Bei den Rebellen habe es sich um die "People Liberation Front (PLF)" gehandelt,
welche das Gebiet um die Stadt Limba unter ihrer Kontrolle halte. Man sei gezwungen
worden, sich den Rebellen anzuschliessen; dem Beschwerdeführer hätten die Rebellen alle
Dokumente - namentlich seinen sierraleonischen Reisepass, seine amerikanische Green Card
und seinen Führerausweis - abgenommen. Der Beschwerdeführer und sein Bruder seien
insgesamt sechs Monate im Lager der Rebellen gewesen, bis ihnen die Flucht gelungen sei.
Über Burkina Faso, Mali, Algerien, Libyen und Marokko sei man nach Spanien gelangt, wobei
diese Reise ein ganzes Jahr gedauert habe; in Mali habe der Beschwerdeführer seinen
Bruder aus den Augen verloren. Von Spanien über Frankreich sei der Beschwerdeführer nach
Frankfurt - zu einem Freund in der US-amerikanischen Militärbasis - gereist; über die
Schweiz habe er nach Kanada reisen wollen, um von dort in die USA zurückzukehren. Ein
erstes Mal habe er sich bereits im Frühjahr 1998 in der Schweiz aufgehalten, damals aber
noch keinen Pass, sondern nur einen von jenem Freund besorgten Militär-Identitätsausweis
besessen, womit eine Reise nach Kanada sich als unmöglich herausgestellt habe. Im Mai
1998 habe ihm dann seine in London lebende Schwester den britischen Reisepass besorgt, mit
welchem er erneut in die Schweiz eingereist sei. Nach Sierra Leone könne er nicht gehen;
dort würde man ihn nun als Sympathisanten der Rebellen verdächtigen; nachdem sein Name
nunmehr bekannt sei, |