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Art. 16abis cpv. 1-3 LAsi [3]: non entrata nel merito di una domanda d'asilo, presentazione successiva abusiva di una domanda d'asilo.

Per ammettere l'esistenza d'"indizi di persecuzione", i quali secondo il nuovo articolo 16abis cpv. 3 lett. b comportano l'entrata nel merito della domanda d'asilo, va applicato un grado di verosimiglianza ridotto, conformemente alla giurisprudenza attuale relativa all'art. 16 cpv. 2 LAsi (consid. 4b).

In casu, le allegazioni non sostanziate, in larga misura contrarie ai fatti e per di più contraddittorie non soddisfano tale requisito (consid. 4c).


Zusammenfassung des Sachverhalts:

Der Beschwerdeführer wurde am 22. Juli 1998 in Zürich aufgrund des Verdachtes des Diebstahls oder der Hehlerei festgenommen. Er wies sich dabei mit einem britischen, auf den Namen D. N. S. lautenden Reisepass aus, der sich aufgrund einer später durchgeführten Dokumentenüberprüfung als gefälscht herausstellen sollte. Am 23. und 24. Juli 1998 wurde der Beschwerdeführer von der Stadtpolizei Zürich einvernommen; er hielt zunächst an seiner angeblichen Identität S. fest, um schliesslich einzuräumen, er heisse K. E. und sei Staatsangehöriger von Sierra Leone. Unter anderem gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, er sei bereits ungefähr am 12. Juni 1998 in die Schweiz eingereist.

Mit Strafbefehl der Bezirksanwaltschaft Zürich vom 24. Juli 1998 wurde der Beschwerdeführer wegen Hehlerei, Fälschung von Ausweisen sowie Widerhandlung gegen das ANAG zu einer bedingt ausgesprochenen Gefängnisstrafe von 60 Tagen verurteilt. Auf Verfügung der Bezirksanwaltschaft Zürich wurde der Beschwerdeführer in der Folge der Fremdenpolizei zugeführt.

Am 25. bzw. 27. Juli 1998 verfügte die Fremdenpolizei des Kantons Zürich die Wegweisung des Beschwerdeführers aus der Schweiz, ordnete seine Ausschaffung an und verfügte die Ausschaffungshaft. Das Bezirksgericht Zürich bewilligte diese vorerst bis zum 24. Oktober 1998.


[3]      Nella versione del Decreto federale concernente misure urgenti nell'ambito dell'asilo e degli stranieri (DMAS) del 26 giugno 1998, in vigore dal 1o luglio 1998; RU 1998 1582 segg.