1998 / 32  - 263

previous next


Art. 2 cpv. 2 CC; art. 16 e 16abis LAsi[3]: non entrata nel merito di una domanda d'asilo per abuso di diritto.

Le fattispecie d'abuso sanzionate con la non entrata nel merito di una domanda d'asilo sono esaustivamente enumerate nella legge sull'asilo. Il divieto dell'abuso di diritto di cui all'art. 2 cpv. 2 CC non costituisce una base legale sufficiente per una decisione di non entrata nel merito nella procedura di prima istanza (conferma della giurisprudenza; cfr. GICRA 1997 n. 9, pag. 65; 1996 n. 15, pag. 132).


Zusammenfassung des Sachverhalts:

Der Beschwerdeführer, ein aus der Provinz Tunceli stammender Kurde, stellte am 3. August 1988 in der Schweiz ein erstes Asylgesuch, das er damit begründete, dass er in seinem Heimatland als Sympathisant und Unterstützer illegaler politischer Parteien staatlichen Verfolgungsmassnahmen ausgesetzt gewesen sei.

Mit Verfügung vom 11. Juni 1992 wies das BFF das Asylgesuch des Beschwerdeführers wegen Unglaubhaftigkeit der Vorbringen ab und ordnete seine Wegweisung aus der Schweiz an.

Eine gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde wies die Asylrekurskommission mit Urteil vom 20. Oktober 1994 ab, soweit sie darauf eintrat.

Mit Schreiben an das BFF vom 26. November 1995 liess der Beschwerdeführer unter Bezugnahme auf eine Eingabe an das BFF vom 14. Februar 1995 mitteilen, gegen ihn sei in der Türkei inzwischen ein politisches Strafverfahren wegen eines von ihm verfassten Zeitungsartikels eröffnet worden. Mit dem Schreiben wurden zwei entsprechende Bestätigungen einer türkischen Rechtsanwältin zu den Akten gereicht.

Ein Sachbearbeiter des BFF setzte den Rechtsvertreter des Rekurrenten in der Folge telefonisch davon in Kenntnis, dass das Schreiben vom 14. Februar 1995 beim Amt nicht eingegangen sei. Der Vertreter des Beschwerdeführers liess


[3]      Nella versione del Decreto federale concernente misure urgenti nell'ambito dell'asilo e degli stranieri (DMAS) del 26 giugno 1998, in vigore dal 1o luglio 1998; RU 1998 1582 segg.