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ee) Sowohl die Hutu wie die Tutsi werden von unüberwindbarem Misstrauen und von der Angst
beherrscht, dass die jeweils andere Gemeinschaft einen Genozid anstrebe. Die Hutu haben
gegen ihre Ethnie gerichtete Pogrome in der Vergangenheit wiederholt erlebt; nachdem ihnen
mit der Ermordung Ndadayes im Oktober 1993 die demokratisch erlangte Macht verloren
gegangen war, begannen ihrerseits nun bewaffnete Hutu-Milizen, Massaker gegen Tutsi zu
verüben, wobei sie offenbar auf Unterstützung durch das ehemalige Zaire beziehungsweise
durch die aus Ruanda geflüchteten und am dortigen Genozid von 1994 verantwortlichen Hutu
zurückgreifen konnten. Die Tutsi ihrerseits befürchten, Opfer eines Genozids zu werden
angesichts der Tatsache, dass 1994 in Ruanda Hunderttausende von Tutsi umgebracht wurden;
die Tutsi-dominierten Sicherheitskräfte sowie "private" Tutsi-Milizen - welche
offenkundig eine Tolerierung, wenn nicht gar aktive Zusammenarbeit und Förderung durch
Armee und Polizei erfahren - begehen ihrerseits Massaker an den Hutu. Gegenseitig werden
seit Oktober 1993 - und bis heute anhaltend - Massaker an der jeweils anderen Ethnie
(sowie an Angehörigen der eigenen Ethnie, die als zu gemässigt empfunden werden)
verübt. Die Sicherheitskräfte sind, wie erwähnt, an den Massakern beteiligt; zwar
stellt die Armee ihre Aktionen unter den Vorwand, Hutu-Guerillas zu bekämpfen oder zu
entwaffnen, in Wirklichkeit handelt es sich indessen oftmals um Massaker an unbeteiligten
Zivilisten und eine Grosszahl der Getöteten sind Unbewaffnete, Frauen und Kinder. Die
Opfer werden offenbar mehr oder weniger wahllos, einzig bestimmt durch ihre jeweilige
ethnische Zugehörigkeit, zur Zielscheibe; soweit eine Gezieltheit der Ermordungen gegen
bestimmte Personen festgestellt werden kann, handelt es sich um politisch exponierte
Persönlichkeiten, um Journalisten, Priester, sodann um Mitarbeiter ausländischer
humanitärer Organisationen; unter den Hutu werden offenbar gezielt geschulte und
gebildete Personen, die einer potentiellen Hutu-Elite zugehören könnten, umgebracht.
ff) Die Justiz ist nahezu zusammengebrochen und arbeitet kaum noch nach rechtstaatlichen
Grundsätzen. Verantwortliche von Massakern werden in keiner Weise zur Verantwortung
gezogen und das Morden bleibt gänzlich unbestraft; schon die für die Ermordung Ndadayes
im Oktober 1993 Verantwortlichen blieben gänzlich unbehelligt. Soweit Justizorgane noch
tätig sind, sind auch sie - wie die Sicherheitskräfte - von den Tutsi dominiert; bei den
Personen, die unter dem Vorwurf der Beteiligung an Massakern festgenommen und angeklagt
werden, handelt es sich denn auch praktisch ausnahmslos um Hutu, während Tutsi
demgegenüber nicht zur Rechenschaft gezogen werden (vgl. etwa "Human Rights Watch
World Report" 1997 S. 22; "amnesty interna- |