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4. a) Zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Vorbringen des Beschwerdeführers empfiehlt es sich, vorab eine Beurteilung der allgemeinen Lage in Burundi vorzunehmen.

aa) Das BFF geht in seiner Verfügung und in der Vernehmlassung davon aus, dass in Burundi ein Mehrparteiensystem eingeführt worden sei und dass der Demokratisierungsprozess - trotz gelegentlicher regionaler Unruhen und sporadischer Übergriffe - fortdauere. Die Situation habe sich seit Juni 1995 entspannt; es könne nicht von einer allgemeinen Bürgerkriegssituation gesprochen werden.

bb) Aufgrund der Auswertung diverser Quellen steht jedoch fest, dass in Burundi seit dem Jahre 1993 eine gravierende Krisensituation, geprägt von schwersten Auseinandersetzungen zwischen den Gemeinschaften der Tutsi und der Hutu sowie von innerethnischen Massakern, besteht. Verschiedene Beobachter charakterisieren die Bürgerkriegssituation als einen schleichenden, ratenweisen Genozid zwischen den Bevölkerungsgruppen der Tutsi und der Hutu (vgl. zu den nachfolgenden Lagebeurteilungen, nebst der Presseberichterstattung und den Lagebeurteilungen der Schweizerischen Vertretung, namentlich die Jahresberichte von "amnesty international" und "Human Rights Watch"; vgl. sodann die Dokumentationen von "amnesty international" "Burundi: Time for international action to end a cycle of mass murder" vom 17. Mai 1994, "Burundi: Schleichender Völkermord" vom Februar 1996, "Burundi: Armed groups kill without mercy" vom 12. Juni 1996).

cc) Demographisch setzt sich die Bevölkerung Burundis aus einer Tutsi-Minderheit (ca. 15 %) und einer Hutu-Mehrheit (ca. 85 %) zusammen; historisch bedingt, aus den Machtverhältnissen der Kolonialzeit hervorgehend, nahmen die Tutsi, auch nach der Unabhängigkeit des Landes, die Machtpositionen in Verwaltung, Sicherheitskräften und Justiz ein. Wiederholt ereigneten sich - so etwa in den Jahren 1965, 1969, 1972, 1973 und 1988 - gegen die Hutu gerichtete Pogrome und Massaker.

dd) In den ersten demokratischen Parlaments- und Präsidentenwahlen im Juni 1993 verloren die Tutsi ihre bisherige Vormachtstellung; aus den Wahlen ging die Frodebu siegreich hervor und der Hutu Melchior Ndadaye wurde zum Staatspräsidenten gewählt. Bereits im Oktober 1993 wurden Ndadaye und weitere führende Hutu-Politiker von der Armee ermordet; dieses Ereignis löste in Burundi - zunächst von den Hutu ausgehend und gegen die Tutsi gerichtet, bald auch von den Tutsi gegen die Hutu ausgehend - eine Serie von Massakern