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2. Carattere personale della persecuzione; distinzione tra persecuzione
individuale rilevante in materia d'asilo e "conseguenze accessorie" indirette
della guerra o della guerra civile. Elite degli Hutu, costituita dagli intellettuali, dai
benestanti o da persone politicamente in vista, quale gruppo esposto ad una persecuzione
da parte dei Tutsi (consid. 4c).
3. Aggressioni da parte di milizie Tutsi "private" sono imputabili alle
autorità statuali (consid. 4d).
Zusammenfassung des Sachverhalts:
Die Beschwerdeführer reichten im August 1994 in der Schweiz ein Asylgesuch ein. In der
Empfangsstelle und in der kantonalen Anhörung machte der Beschwerdeführer im
wesentlichen geltend, er werde von der burundischen Armee als "unerwünschtes
Element" betrachtet, weil er der Gruppe der intellektuellen Hutu angehöre und
Mitglied der Palipehutu gewesen sei. Er werde von der Regierung als Oppositioneller
eingestuft. Die Drohung sei auch von der Seite seiner Ex-Partei gekommen, die ihn
ebenfalls als Feind betrachte. Er habe Burundi erstmals im Jahre 1979 verlassen und sei
danach insgesamt 14 Jahre in verschiedenen Staaten im Exil gewesen, wo er sich auch
politisch betätigt habe. Aus der Palipehutu sei er aber 1982 wegen politischer
Differenzen ausgetreten. Im weiteren habe er während seines Exils mit der Partei des
ehemaligen Präsidenten Burundis, Jean-Baptiste Bagaza, Auseinandersetzungen gehabt.
Dieser sei nun wieder in Burundi, wo seine Partei anerkannt sei und von der Armee
unterstützt werde. Die Feindschaft existiere immer noch und sie würden von der Parena
verfolgt. 1993 sei er nach Burundi zurückgekehrt, weil eine Amnestie für alle
Oppositionellen ausgesprochen worden sei. Er habe Burundi im Januar 1994 erneut verlassen,
weil die Regierung die intellektuellen Hutus umbringen lasse. Er sei auch wegen seiner
vergangenen politischen Aktivitäten für die Palipehutu gefährdet. Von Verwandten habe
er im Dezember 1993 erfahren, dass er sich auf einer Liste der gesuchten Personen befinde.
Die Beschwerdeführerin sagte aus, sie habe Burundi verlassen, weil ihr Ehemann dort
gesucht worden sei. Sie habe weder in Tansania, wo sie von 1972 bis im Juni 1993 gelebt
habe, noch in Burundi irgendwelche Probleme gehabt.
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