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2. Carattere personale della persecuzione; distinzione tra persecuzione individuale rilevante in materia d'asilo e "conseguenze accessorie" indirette della guerra o della guerra civile. Elite degli Hutu, costituita dagli intellettuali, dai benestanti o da persone politicamente in vista, quale gruppo esposto ad una persecuzione da parte dei Tutsi (consid. 4c).

3. Aggressioni da parte di milizie Tutsi "private" sono imputabili alle autorità statuali (consid. 4d).



Zusammenfassung des Sachverhalts:

Die Beschwerdeführer reichten im August 1994 in der Schweiz ein Asylgesuch ein. In der Empfangsstelle und in der kantonalen Anhörung machte der Beschwerdeführer im wesentlichen geltend, er werde von der burundischen Armee als "unerwünschtes Element" betrachtet, weil er der Gruppe der intellektuellen Hutu angehöre und Mitglied der Palipehutu gewesen sei. Er werde von der Regierung als Oppositioneller eingestuft. Die Drohung sei auch von der Seite seiner Ex-Partei gekommen, die ihn ebenfalls als Feind betrachte. Er habe Burundi erstmals im Jahre 1979 verlassen und sei danach insgesamt 14 Jahre in verschiedenen Staaten im Exil gewesen, wo er sich auch politisch betätigt habe. Aus der Palipehutu sei er aber 1982 wegen politischer Differenzen ausgetreten. Im weiteren habe er während seines Exils mit der Partei des ehemaligen Präsidenten Burundis, Jean-Baptiste Bagaza, Auseinandersetzungen gehabt. Dieser sei nun wieder in Burundi, wo seine Partei anerkannt sei und von der Armee unterstützt werde. Die Feindschaft existiere immer noch und sie würden von der Parena verfolgt. 1993 sei er nach Burundi zurückgekehrt, weil eine Amnestie für alle Oppositionellen ausgesprochen worden sei. Er habe Burundi im Januar 1994 erneut verlassen, weil die Regierung die intellektuellen Hutus umbringen lasse. Er sei auch wegen seiner vergangenen politischen Aktivitäten für die Palipehutu gefährdet. Von Verwandten habe er im Dezember 1993 erfahren, dass er sich auf einer Liste der gesuchten Personen befinde.

Die Beschwerdeführerin sagte aus, sie habe Burundi verlassen, weil ihr Ehemann dort gesucht worden sei. Sie habe weder in Tansania, wo sie von 1972 bis im Juni 1993 gelebt habe, noch in Burundi irgendwelche Probleme gehabt.