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Art. 18 cpv. 1 LAsi, art. 14a cpv. 1, 2 e 4 LDDS: questione dell'ammissione provvisoria per impossibilità dell'esecuzione del rinvio nonostante la possibilità oggettiva di un ritorno volontario.

1. La pronuncia dell'ammissione provvisoria per impossibilità dell'esecuzione del rinvio non entra in linea di conto quando il ritorno volontario è possibile (conferma della giurisprudenza; cfr. GICRA, 1997 n. 27, 1996 n. 37, 1995 n. 14).

2. Non vi è diritto all'"uguaglianza nell'illegalità"; l'interessato non può prevalersi di una decisione divergente concernente il caso di familiari allorquando la CRA ha nel frattempo cambiato la sua giurisprudenza nel senso succitato.

3. Nessuna inesigibilità per motivi medici.



Zusammenfassung des Sachverhalts:

Der Beschwerdeführer war 1990 zusammen mit seiner Mutter, seinem Stiefvater sowie seinen vier Geschwistern aus Russland nach Israel ausgewandert. Als Folge der Auswanderung nach Israel wurde der ganzen Familie die russische Staatsbürgerschaft aberkannt. Die Eltern reisten mit ihren beiden Töchtern noch im selben Jahr in die Schweiz und stellten hier ein Asylgesuch. Dieses wurde erst- und zweitinstanzlich abgelehnt. Die ARK ordnete indessen wegen Unmöglichkeit des Wegweisungsvollzugs die vorläufige Aufnahme an, da ihnen gegen ihren Willen die Wiederannahme der russischen Staatsbürgerschaft nicht aufgezwungen werden könne und sie ihre heutige Staatenlosigkeit nicht in rechtsmissbräuchlicher Weise herbeigeführt hätten. Der Beschwerdeführer verblieb demgegenüber mit zwei weiteren Brüdern in Israel. Nachdem der eine dieser Brüder in die USA ausgereist und der andere nach Russland zurückgekehrt war, verliess der Beschwerdeführer Israel ebenfalls und gelangte im September 1996 mit einem von der Schweizer Botschaft in Tel Aviv ausgestellten Visum legal in die Schweiz, wo er ein Asylgesuch stellte. Dabei machte der Beschwerdeführer im wesentlichen geltend, er habe zufolge der Auswanderungspläne seiner Eltern sein Studium nicht abschliessen können und auch keine ständige Erwerbstätigkeit aufgenommen. Er selber habe - im Gegensatz zu seiner politisch aktiven Mutter - nie Anstände mit den russischen Behörden gehabt. In Israel habe es ihm nicht gefallen. Seit dem Jahre 1992 sei