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Art. 18 cpv. 1 LAsi, art. 14a cpv. 1, 2 e 4 LDDS: questione dell'ammissione
provvisoria per impossibilità dell'esecuzione del rinvio nonostante la possibilità
oggettiva di un ritorno volontario.
1. La pronuncia dell'ammissione provvisoria per impossibilità
dell'esecuzione del rinvio non entra in linea di conto quando il ritorno volontario è
possibile (conferma della giurisprudenza; cfr. GICRA, 1997 n. 27, 1996 n. 37, 1995 n. 14).
2. Non vi è diritto all'"uguaglianza nell'illegalità"; l'interessato non può
prevalersi di una decisione divergente concernente il caso di familiari allorquando la CRA
ha nel frattempo cambiato la sua giurisprudenza nel senso succitato.
3. Nessuna inesigibilità per motivi medici.
Zusammenfassung des Sachverhalts:
Der Beschwerdeführer war 1990 zusammen mit seiner Mutter, seinem Stiefvater sowie seinen
vier Geschwistern aus Russland nach Israel ausgewandert. Als Folge der Auswanderung nach
Israel wurde der ganzen Familie die russische Staatsbürgerschaft aberkannt. Die Eltern
reisten mit ihren beiden Töchtern noch im selben Jahr in die Schweiz und stellten hier
ein Asylgesuch. Dieses wurde erst- und zweitinstanzlich abgelehnt. Die ARK ordnete
indessen wegen Unmöglichkeit des Wegweisungsvollzugs die vorläufige Aufnahme an, da
ihnen gegen ihren Willen die Wiederannahme der russischen Staatsbürgerschaft nicht
aufgezwungen werden könne und sie ihre heutige Staatenlosigkeit nicht in
rechtsmissbräuchlicher Weise herbeigeführt hätten. Der Beschwerdeführer verblieb
demgegenüber mit zwei weiteren Brüdern in Israel. Nachdem der eine dieser Brüder in die
USA ausgereist und der andere nach Russland zurückgekehrt war, verliess der
Beschwerdeführer Israel ebenfalls und gelangte im September 1996 mit einem von der
Schweizer Botschaft in Tel Aviv ausgestellten Visum legal in die Schweiz, wo er ein
Asylgesuch stellte. Dabei machte der Beschwerdeführer im wesentlichen geltend, er habe
zufolge der Auswanderungspläne seiner Eltern sein Studium nicht abschliessen können und
auch keine ständige Erwerbstätigkeit aufgenommen. Er selber habe - im Gegensatz zu
seiner politisch aktiven Mutter - nie Anstände mit den russischen Behörden gehabt. In
Israel habe es ihm nicht gefallen. Seit dem Jahre 1992 sei
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