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10. Auszug aus dem Beschluss der ARK vom 23. Januar 1998
i.S. Rechtsanwalt Dr. X
Art. 60 VwVG: Verfahrensdisziplin.
Verhängung einer disziplinarischen Busse gegen einen Anwalt wegen mutwilliger
Prozessführung.
Art. 60 PA : procédure disciplinaire.
Condamnation d'un avocat à une amende disciplinaire pour procès téméraire.
Art. 60 PA: provvedimento disciplinare.
Condanna di un avvocato ad una multa disciplinare per temerarietà processuale.
Zusammenfassung des Sachverhalts:
K.M. alias Y.H., Staatsangehöriger der Bundesrepublik Jugoslawien, stellte am 6. Juli
1992 unter dem Namen Y.H. in der Schweiz ein erstes Asylgesuch, welches vom BFF mit
Entscheid vom 2. September 1992 abgewiesen wurde. Mit Verfügung vom 15. Februar 1993 ist
das BFF auf ein Wiedererwägungsgesuch von Y.H. nicht eingetreten. Am 15. Februar 1993
reichte K.M. erneut als Y.H. - ohne die Schweiz zwischenzeitlich verlassen zu haben - ein
zweites Asylgesuch ein, auf welches das BFF mit Verfügung vom 23. Februar 1993 nicht
eingetreten ist. Am 24. Februar 1993 wurde gegen Y.H. (alias K.M.) vom Bundesamt für
Ausländerfragen eine Einreisesperre bis zum 28. Februar 1998 verhängt. Am 26. Februar
1993 wurde K.M. nach einer Körperverletzung an einem Angestellten in der Empfangsstelle
direkt nach Skopje ausgeschafft. Am 4. Oktober 1993 reichte K.M. wiederum ein Asylgesuch
in der Schweiz ein, auf welches das BFF mit Verfügung vom 7. Dezember 1993
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