1998 / 8  - 51

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8. Auszug aus dem Urteil der ARK vom 20. Januar 1998
     i.S. S.A., Irak


Art. 66 VwVG: Revision eines Prozessurteils.

Revision eines Prozessurteils kann nur aus Gründen verlangt werden, welche dieses Urteil selber betreffen, nicht aber mit materiellen Gründen; diese sind vom BFF im Rahmen einer Wiedererwägung zu prüfen.



Art. 66 PA : revision d'une décision formelle.

La revision d'une décision formelle ne peut être demandée que pour des motifs tenant à la décision elle-même, mais non pour des motifs matériels ; ceux-ci doivent être examinés à l'occasion d'une demande de réexamen devant l'ODR.



Art. 66 PA: motivi di revisione di una sentenza di rito.

La revisione di una sentenza in rito può essere richiesta solo per motivi che concernono detta sentenza e non per motivi di merito; questi vanno esaminati dall'UFR nell' ambito di una domanda di riesame.


Zusammenfassung des Sachverhalts:


Der Gesuchsteller stellte im Februar 1996 ein Asylgesuch, welches vom BFF am 4. Dezember 1996 abgelehnt wurde, unter gleichzeitiger Anordnung der Wegweisung und Entzug der aufschiebenden Wirkung. Zur Begründung führte es an, der Gesuchsteller habe es als angeblicher irakischer Faili-Kurde an Basiswissen sowohl hinsichtlich seiner Ethnie als auch hinsichtlich seines angeblichen Heimatlandes fehlen lassen. Aus diesem Grunde stehe fest, dass er nicht irakischer Staatsangehöriger sei, womit auch seine Asylvorbringen (Desertion aus der irakischen Armee) nicht den Tatsachen entsprechen könnten.