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8. Auszug aus dem Urteil der ARK vom 20. Januar 1998
i.S. S.A., Irak
Art. 66 VwVG: Revision eines Prozessurteils.
Revision eines Prozessurteils kann nur aus Gründen verlangt werden, welche dieses Urteil
selber betreffen, nicht aber mit materiellen Gründen; diese sind vom BFF im Rahmen einer
Wiedererwägung zu prüfen.
Art. 66 PA : revision d'une décision formelle.
La revision d'une décision formelle ne peut être demandée que pour des motifs tenant à
la décision elle-même, mais non pour des motifs matériels ; ceux-ci doivent être
examinés à l'occasion d'une demande de réexamen devant l'ODR.
Art. 66 PA: motivi di revisione di una sentenza di rito.
La revisione di una sentenza in rito può essere richiesta solo per motivi che concernono
detta sentenza e non per motivi di merito; questi vanno esaminati dall'UFR nell' ambito di
una domanda di riesame.
Zusammenfassung des Sachverhalts:
Der Gesuchsteller stellte im Februar 1996 ein Asylgesuch, welches vom BFF am 4. Dezember
1996 abgelehnt wurde, unter gleichzeitiger Anordnung der Wegweisung und Entzug der
aufschiebenden Wirkung. Zur Begründung führte es an, der Gesuchsteller habe es als
angeblicher irakischer Faili-Kurde an Basiswissen sowohl hinsichtlich seiner Ethnie als
auch hinsichtlich seines angeblichen Heimatlandes fehlen lassen. Aus diesem Grunde stehe
fest, dass er nicht irakischer Staatsangehöriger sei, womit auch seine Asylvorbringen
(Desertion aus der irakischen Armee) nicht den Tatsachen entsprechen könnten.
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