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possano ottenere serie e sufficienti garanzie di protezione contro le persecuzioni
(consid. 6c).
Zusammenfassung des Sachverhalts:
Die Beschwerdeführer stellten am 17. November 1994 ein Asylgesuch, zu dessen Begründung
sie im wesentlichen geltend machten, sie seien syrisch-orthodoxe Christen aramäischer
Volkszugehörigkeit aus der Provinz Mardin. Ihre erwachsenen Söhne und Töchter - von
denen fünf in der Schweiz lebten - hätten die Heimat vor ihnen verlassen; sie seien mit
den beiden jüngsten Kindern in der Türkei zurückgeblieben. In ihrem Dorf K. seien sie
seit etwa eineinhalb Jahren eine der letzten drei christlichen Familien gewesen; alle
andern Familien seien vorher vertrieben worden und hätten - namentlich nach den
Ereignissen vom 13. Januar 1993, als in der Nähe von Midyat bei einem Ueberfall auf zwei
Sammeltaxis mehrere Christen und Yeziden getötet, weitere schwer verletzt wurden - das
Dorf verlassen. Auch sie hätten sich im März 1993 Pässe ausstellen lassen, um jederzeit
zur Flucht bereit zu sein; sie hätten jedoch damals - wie die beiden anderen in K.
verbliebenen Familien - nicht weggehen können, da sie alte gebrechliche Leute betreuen
mussten; alle drei Familien seien nun gemeinsam geflohen; nach ihrem Weggang seien das
Dorf und die Kirche zerstört worden. Sie seien sowohl von Seiten des Staates und der
Dorfschützer wie auch von Seiten fanatischer Moslems, der Hisbollah und der PKK unter
Druck gesetzt worden. Nachdem die andern Dorfbewohner, unter ihnen auch der Dorfvorsteher,
K. verlassen hätten, habe der Beschwerdeführer dieses Amt übernehmen müssen; der
Gendarmerieoffizier habe ihn mit dem Tod bedroht und ihm gesagt, von nun an werde man ihn
für alle Vorfälle in der Nähe des Dorfes verantwortlich machen. In der Tat sei er
zahlreiche Male, wenn sich irgend etwas ereignet habe - etwa als der Wagen eines
Dorfbewohners angezündet worden sei, als zwei Strommasten sabotiert worden seien oder
wenn in der Nähe des Dorfes Minen explodiert oder aufgefunden und entschärft worden
seien - auf den Posten geholt worden; dort habe man ihn geschlagen, beschimpft und
beleidigt, ihn mit dem Bajonett mit dem Tod bedroht und ihm vorgeworfen, kurdische
Widerstandskämpfer zu beherbergen und zu unterstützen. Einmal hätten sich die
Dorfschützer anderer Dörfer in K. als PKK-Angehörige ausgegeben und so versucht, die
Dorfbewohner zu Unterstützungsleistungen zu provozieren. Im Spätsommer 1993 hätten
Soldaten das Dorf umstellt, die Häuser und die Kirche durchsucht und dabei Fenster,
Türen, Hausrat und die Bilder in der Kirche zerstört; man habe sie als Christen
beschimpft und sie aufgefordert, Muslime zu werden. Ihre Weinberge, Felder |