1997 / 9  - 62

previous next

Art. 47 LA, art. 55 PA: soppressione dell'effetto sospensivo al ricorso.

1. Nella procedura di ricorso ordinaria, il gravame ha di regola effetto sospensivo, ad eccezione dei tre casi espressamente previsti dalla LA, casi in cui l'esecuzione dell'allontanamento è immediatamente eseguibile (art. 17a cpv. 2; 19 cpv. 3; 13d cpv. 3 e 4 LA). D'altra parte, l'effetto sospensivo può essere eccezionalmente tolto ad un ricorso pure in applicazione dell'art. 55 PA.

2. La soppressione dell'effetto sospensivo giusta l'art. 55 PA presuppone che il ricorso appaia siccome manifestamente sprovvisto di probabilità d'esito favorevole e che il ricorrente rappresenti un pericolo grave per altre persone, o per l'ordine e la sicurezza pubblici.


Zusammenfassung des Sachverhalts:


Der Beschwerdeführer reichte im Januar 1996 ein Asylgesuch ein, wobei er im wesentlichen geltend machte, er sei liberianischer Staatsangehöriger und habe sein Land wegen des Bürgerkriegs verlassen.

Mit Verfügung vom 11. Dezember 1996 lehnte das BFF das Asylgesuch ab und ordnete die Wegweisung des Beschwerdeführers an. Zur Begründung wurde im wesentlichen ausgeführt, gemäss den Abklärungen des BFF könne es sich beim Beschwerdeführer - der keinerlei Identitätsnachweise vorgelegt habe - unmöglich um einen Liberianer handeln, da seine Kenntnisse über sein angebliches Herkunftsland sehr mangelhaft seien. Gleichzeitig verfügte das BFF, dass einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen werde, da die vorgebrachten Asylgründe einen mutwilligen Täuschungsversuch darstellten.

Gegen diese Verfügung erhob P.J. am 29. Januar 1997 durch seine Rechtsvertreterin Beschwerde und beantragte gleichzeitig die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Diesem letzteren Begehren gibt der Instruktionsrichter der ARK mit Zwischenverfügung vom 12. Februar 1997 statt.