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Art. 47 LA, art. 55 PA: soppressione dell'effetto sospensivo al ricorso.
1. Nella procedura di ricorso ordinaria, il gravame ha di regola effetto sospensivo, ad
eccezione dei tre casi espressamente previsti dalla LA, casi in cui l'esecuzione
dell'allontanamento è immediatamente eseguibile (art. 17a cpv. 2; 19 cpv. 3; 13d cpv. 3 e
4 LA). D'altra parte, l'effetto sospensivo può essere eccezionalmente tolto ad un ricorso
pure in applicazione dell'art. 55 PA.
2. La soppressione dell'effetto sospensivo giusta l'art. 55 PA presuppone che il ricorso
appaia siccome manifestamente sprovvisto di probabilità d'esito favorevole e che il
ricorrente rappresenti un pericolo grave per altre persone, o per l'ordine e la sicurezza
pubblici.
Zusammenfassung des Sachverhalts:
Der Beschwerdeführer reichte im Januar 1996 ein Asylgesuch ein, wobei er im wesentlichen
geltend machte, er sei liberianischer Staatsangehöriger und habe sein Land wegen des
Bürgerkriegs verlassen.
Mit Verfügung vom 11. Dezember 1996 lehnte das BFF das Asylgesuch ab und ordnete die
Wegweisung des Beschwerdeführers an. Zur Begründung wurde im wesentlichen ausgeführt,
gemäss den Abklärungen des BFF könne es sich beim Beschwerdeführer - der keinerlei
Identitätsnachweise vorgelegt habe - unmöglich um einen Liberianer handeln, da seine
Kenntnisse über sein angebliches Herkunftsland sehr mangelhaft seien. Gleichzeitig
verfügte das BFF, dass einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen
werde, da die vorgebrachten Asylgründe einen mutwilligen Täuschungsversuch darstellten.
Gegen diese Verfügung erhob P.J. am 29. Januar 1997 durch seine Rechtsvertreterin
Beschwerde und beantragte gleichzeitig die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
Diesem letzteren Begehren gibt der Instruktionsrichter der ARK mit Zwischenverfügung vom
12. Februar 1997 statt.
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