1996 / 41 - 357

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Art. 19 cpv. 2 e art. 47 LA: princìpi procedurali in materia di rinvio preventivo in uno Stato terzo.

1. Se il rinvio preventivo è eseguibile immediatamente, il richiedente toccato dal provvedimento può inoltrare entro 24 ore una domanda di restituzione dell'effetto sospensivo tolto al ricorso dall'UFR; nella fattispecie, violazione di tale regola, poiché l'interessato non è stato informato dei suoi diritti e l'allontanamento è intervenuto prima dello spirare del termine di 24 ore (consid. 3a). 

2. Violazione del diritto di essere sentito; ampiezza della motivazione; notificazione di una decisione (consid. 3a - d).

3. Conseguenze della violazione delle garanzie procedurali di cui all'art. 47 LA (consid. 4).


Zusammenfassung des Sachverhalts:

Der Beschwerdeführer verliess die Türkei eigenen Angaben zufolge zu Beginn des Jahres 1996 und reiste über Deutschland in die Schweiz, deren Grenze er am 19. Mai 1996 illegal überschritt. Am 21. Mai 1996 reichte der Rekurrent durch seinen Rechtsvertreter ein schriftliches Asylgesuch ein, welches er im wesentlichen mit politischer Verfolgung in seinem Heimatland begründete. Der Beschwerdeführer gab bei der Befragung in der Empfangsstelle zudem an, er sei zunächst auf dem Luftweg nach Deutschland gereist, habe jedoch immer beabsichtigt, in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen; bei der Einreise im Flughafen von Frankfurt a.M. hätten die deutschen Grenzschutzbeamten festgestellt, dass er mit einem gefälschten Reisepass gereist sei; um der unmittelbar drohenden Rückschiebung in die Türkei zu entgehen, habe er gezwungenermassen in Deutschland ein Asylgesuch gestellt. Die zuständige deutsche Behörde bestätigte auf Anfrage des BFF, dass der Beschwerdeführer am 21. Februar 1996 in Deutschland eingereist und dort gleichentags ein Asylgesuch gestellt habe, welches zur Zeit noch hängig sei.

Am 7. Juni 1996 orientierte die Vorinstanz den Beschwerdeführer darüber, dass sie beabsichtige, ihn vorsorglich nach Deutschland wegzuweisen und gewährte dem Rekurrenten hierzu das rechtliche Gehör. Der Rekurrent machte dabei geltend, in Deutschland durch Landsleute gefährdet zu sein.