1996 / 36 - 326

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tempo indeterminato il ritorno volontario o il rinvio di siffatti richiedenti allorquando sprovvisti di documenti di viaggio validi; pronunzia dell'ammissione provvisoria (consid. 3 e 4; conferma della giurisprudenza di cui a GICRA 1995 n. 14).


Zusammenfassung des Sachverhalts:

Mit Verfügung vom 11. März 1993 lehnte das BFF das Asylgesuch des Beschwerdeführers vom Januar 1993 ab und ordnete dessen Wegweisung aus der Schweiz an. Die gegen die verfügte Wegweisung und deren Vollzug gerichtete Beschwerde wies die ARK mit Urteil vom 29. März 1994 ab.

Am 7. April 1994 setzte das BFF die Ausreisefrist des Beschwerdeführers auf den 31. Mai 1994 fest.

Am 27. September 1995 reichte der Beschwerdeführer beim BFF ein Wiedererwägungsgesuch ein und beantragte, es sei die Unmöglichkeit des Vollzuges der Wegweisung festzustellen und die vorläufige Aufnahme zu verfügen.

Am 2. Oktober 1995 teilte das BFF dem Beschwerdeführer mit, die vorläufige Aufnahme zufolge technischer Unmöglichkeit des Wegweisungsvollzuges sei unter anderem dann anzuordnen, wenn der Wegweisungsvollzug bereits ein Jahr lang unverschuldet unmöglich gewesen sei und die Unmöglichkeit auf unabsehbare Zeit weiterhin bestehe. Zur Zeit werde der Unmöglichkeit des Wegweisungsvollzuges bei abgewiesenen Asylbewerbern aus Rest-Jugoslawien mit einer generellen Erstreckung der Ausreisefristen bis 31. Januar 1996 Rechnung getragen. Entsprechend werde er zu gegebener Zeit Bescheid erhalten, soweit sich bis dahin keine entscheidwesentliche Änderung der Tatsachen- oder Rechtslage ergebe. 

Am 22. Januar 1996 reichte der Beschwerdeführer beim BFF ein weiteres Wiedererwägungsgesuch ein und beantragte, es sei festzustellen, dass er entsprechend dem Grundsatzentscheid der ARK vom 27. Juni 1995 (EMARK 1995 Nr. 14) die Voraussetzungen für die vorläufige Aufnahme erfülle.

Am 23. Januar 1996 teilte das BFF dem Beschwerdeführer mit, das Friedensabkommen von Dayton/USA habe die Aussichten auf ein Einlenken Belgrads auf Rückübernahme eigener Staatsangehöriger stark verbessert. Der Bundesrat habe deshalb in seiner Sitzung vom 18. Dezember 1995 davon abgesehen, für