1996 / 30 - 286

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habe; auch während seines Praktikums, wo er nur untergeordnete Arbeiten habe ausführen müssen, und beim Studienabschluss, den seine Professoren verzögert hätten, habe man ihn benachteiligt; sowohl von den anderen Studenten wie auch von den Professoren sei er wegen seiner Homosexualität, wegen seiner geäusserten Meinungen oder etwa wegen seiner langen Haare verspottet, beleidigt und ausgegrenzt worden; während seiner Studienjahre sei er ausserdem mit anonymen Telefonanrufen behelligt worden. Angesichts seiner nur ungenügenden Kenntnisse der usbekischen Amtssprache und angesichts seiner Homosexualität sei es unmöglich gewesen, nach erfolgreichem Studienabschluss eine Stelle als Jurist zu finden. Endgültig in seinem Entschluss, die Heimat zu verlassen, habe ihn ein Ereignis im Mai 1995 bestärkt, als ein Unbekannter ihn auf offener Strasse zu erpressen versucht habe; jener Unbekannte sei über sein Leben gut informiert gewesen und habe ihm gedroht, er zeige ihn wegen homosexueller Handlungen - die im usbekischen Strafrecht mit einer Gefängnisstrafe bedroht werden - an und werde vor Gericht bezeugen, derartige Handlungen beobachtet zu haben, wenn er kein Geld erhalte; dieser Unbekannte sei ihm auch später noch gefolgt, weshalb er vermute, es handle sich nicht um eine Privatperson, sondern um einen Agenten des Sicherheitsdienstes. Angesichts all dieser Ereignisse habe er sich zur Ausreise entschlossen; er habe in seiner Heimat seine Sexualität nicht leben können, ohne immer latent von einer Gefängnisstrafe bedroht zu sein; in der muslimisch geprägten Gesellschaft Usbekistans werde er aufgrund seiner sexuellen Veranlagung ausgegrenzt und verachtet; ebenso habe er als Homosexueller keine Arbeit finden können.

Eine Gelegenheit zur Ausreise habe sich geboten, als eine Tourismusfirma in Taschkent per Inserat einen Vertreter gesucht habe, der im Ausland Kontakte zu Hotels und Reisebüros knüpfen sollte; dank seiner guten Fremdsprachenkenntnisse sei er von dieser Firma angestellt worden, die ihm bei der Organisation der Reisedokumente und Visa behilflich gewesen sei. Auch bei der Ausstellung seines Reisepasses habe er wiederum Diskriminierungen erleiden müssen, indem die Formalitäten längere Zeit als üblich in Anspruch genommen hätten, indem des weiteren die Personalien in seinem Pass - offensichtlich aus diskriminierenden Gründen - in russischer anstatt in usbekischer Sprache eingetragen worden seien und überdies auch seine armenische Volkszugehörigkeit im Pass vermerkt worden sei. Bei seiner Ausreise im Juni 1995 hätten sodann die Behörden das vorgesehene Datum seiner Rückkehr - im August 1995 - vermerkt; in der Zwischenzeit werde er, da er nicht zurückgekehrt sei, offenbar bereits zu Hause gesucht; bei seinen Telefongesprächen mit