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seien. Die Repression des pakistanischen Staates gegen Christen richte sich natürlich in erster Linie gegen aktive Gemeindemitglieder und Verantwortliche christlicher Organisationen. Durch seine Aktivitäten im Rahmen der "Christian Youth Organisation" gelte er nicht als einfaches Gemeindemitglied. Aufgrund der oben geschilderten Situation der Christen in Pakistan könne kein wegen religiöser Auseinandersetzungen verletzter oder bedrohter Christ mit behördlichem Schutz rechnen. Vielmehr müsse dieser Nachteile für seine eigene Person aufgrund der oben erwähnten Gesetzgebung befürchten. Als Mitbegründer der "Christian Youth Organisation" sei er natürlich besonders bedroht gewesen und auch seine Eltern seien wegen Problemen mit fanatischen Moslems inzwischen umgezogen. Ferner habe sich inzwischen seine Lage sogar noch verschlimmert, da er mittlerweile polizeilich gesucht werde und ein "First Information Report" gegen ihn bestehe. Das gegen ihn eröffnete Strafverfahren beinhalte auch den Vorwurf eines Verstosses gegen den berüchtigten Artikel 295 des pakistanischen Strafgesetzbuches, der die Todesstrafe vorsieht.

Zur allgemeinen Situation der Christen in Pakistan sei vorab folgendes festgehalten: Die auf ein bis zwei Millionen geschätzten Christen bilden lediglich 1,2% bis 1,9% der pakistanischen Bevölkerung und stellen die grösste offizielle religiöse Minderheit dar. Die Christen gehören in der Mehrheit der armen Bevölkerungsgruppe an und verrichten Arbeiten aller Art, die von den besser gestellten Kasten abgelehnt werden. Die Christen unterscheiden sich deutlicher von den Moslems als die Ahmadis. Aufgrund ihrer Gottesdienste, Feiertage, Feste sowie auch durch ihre Namen und ihre Kleidung sind sie im Vergleich mit den Ahmadis weniger in der Lage, ihren Glauben vor der überwiegenden Mehrheit der rechtgläubigen Moslems zu verbergen. Bloss eine kleine Minderheit der Christen gehört der Mittel- und der Oberschicht an (mit Vertretern bis im Parlament und den Provinzregierungen), welche jedoch ebenso ihren Glauben nach aussen verbergen müssen wie die Ahmadis. Da das Christentum eine verfassungsmässig anerkannte Religion ist, sind die Angriffe gegen diese Religionsgruppe weniger häufig als gegen die Ahmadis, im übrigen ist aber von denselben Diskriminierungen auszugehen.

Die unterschiedlichen Glaubensauffassungen in Pakistan sowie die Islamisierung des Verwaltungs- und Rechtsapparates haben zur Folge, dass die religiösen Minderheiten von Andersgläubigen teilweise diskriminiert werden. Nach und nach wurde auch die pakistanische Gesetzgebung gegenüber diesen Gruppierungen dahingehend verschärft, dass Nicht-Muslime unter gewissen Umständen mit staatlicher Strafverfolgung rechnen müssen. So bedroht beispielsweise der Artikel 298-A des pakistanischen Strafgesetzbuches (Pakistan Penal