1996 / 4 - 24

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2. Esame della domanda d'asilo nel contesto di un ricongiungimento familiare con il fratello cui è stato concesso l'asilo in Svizzera (art. 7 cpv. 2 LA; consid. 2e, 3 e 4).


Zusammenfassung des Sachverhalts:

E. E. (geboren 1973) ist türkische Staatsangehörige syrisch-orthodoxer Religionszugehörigkeit und aramäischer Muttersprache; sie stammt aus der Provinz Sirnak. Nach ihrer legalen Einreise in die Schweiz im Juni 1994 nahm sie bei ihrem älteren Bruder S. E. - einem anerkannten Flüchtling - Wohnsitz. Am 27. Juni 1994 bevollmächtigte S. E. die heutige Rechtsvertreterin und liess gleichentags mit schriftlichem Asylgesuch um Asyl für seine Schwester E. ersuchen. Am 4. Juli 1994 sprach er zusammen mit seiner Schwester an der Empfangsstelle vor und begründete sein Ersuchen summarisch; am 29. Juli 1994 legte er vor der zuständigen kantonalen Behörde die Gründe, warum er für seine Schwester um Asyl ersuche, ausführlich dar.

Sowohl im schriftlichen Asylgesuch als auch im Rahmen der beiden Befragungen machte S. E. geltend, seine Schwester sei geistig behindert; sie habe nie eine Schule besucht und könne nicht selber für sich sorgen; ebenso sei sie nicht in der Lage, einer Befragung zu folgen und Fragen zu beantworten. Sie sei dauernd auf die Betreuung durch andere Personen angewiesen. Nachdem ihre Brüder die Türkei ebenfalls verlassen hätten und ihre Mutter 1986 gestorben sei, habe das Mädchen in der alleinigen Obhut ihres Vaters sowie einer im gleichen Haushalt lebenden blinden Tante gelebt. Der Vater habe sich in den letzten Jahren drei grösseren Operationen unterziehen müssen und habe zwei Schlaganfälle erlitten. Deshalb habe er, um den Vater etwas zu entlasten, seine Schwester für einen dreimonatigen Besuchsaufenthalt in die Schweiz eingeladen. In der Zwischenzeit habe sich nun allerdings die Situation verändert, da der Vater einen Unfall erlitten habe. Unter den heutigen Verhältnissen könne er seine Schwester nicht mehr in die Türkei zurückschicken, da der Vater nicht mehr in der Lage sei, auf sie aufzupassen; aus diesem Grund habe er sich veranlasst gesehen, für seine Schwester um Asyl zu ersuchen, um für sie die Sorge übernehmen zu können. S. E. wies sodann auf die äusserst schwierige Lage hin, in welcher sich die syrisch-orthodoxen Christen im Südosten der Türkei befinden würden; praktisch alle Bewohner seines Heimatdorfes hätten die Türkei mittlerweile verlassen und nur noch wenige, überwiegend ältere und gebrechliche Menschen würden dort leben; bei verschiedenen Vorfällen seien Christen gewaltsam angegriffen oder gar umgebracht worden. Jungen