1995 / 21 - 209

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Des weiteren bestätigen die vorliegenden Zeugenaussagen, dass im Sommer 1988 - zum Zeitpunkt, als die Gesuchsteller sich zur Ausreise aus ihrer Heimat entschlossen - die Brüder der Gesuchstellerin gesucht wurden. Der Zeuge H.B. bestätigt in seiner Aussage, er sei anlässlich eines Urlaubs in der Türkei am 24. Juli 1988 in seinem Heimatdorf X. von der Gendarmerie festgenommen, mehrere Tage festgehalten und geschlagen worden; dabei habe man ihm die Fotografien von etwa 50 aus X. stammenden Personen gezeigt und ihn nach Kontakten zu ihnen gefragt; die sieben Brüder Z. seien ebenfalls unter den Gesuchten gewesen. M.Z. weist in seiner schriftlichen Zeugenaussage ebenfalls auf diesen Vorfall, als H.B. festgenommen und aufgrund von Fotografien unter anderem nach den Brüdern Z. befragt wurde, hin und führt ergänzend aus, auch eine andere, namentlich genannte, heute in Lausanne lebende Person sei unter Vorlage von Fotografien unter anderem nach den Brüdern Z. verhört worden.

Sodann beziehen sich die schriftlichen Zeugenaussagen namentlich auf die Ermordung des Vaters der Gesuchstellerin, S.Z., im April 1992. Die drei Brüder Z. bestätigen übereinstimmend, die Situation ihrer Eltern habe sich seit 1990 verschlechtert; ihr Vater sei zunehmend kontrolliert, schikaniert, bedroht und aufgefordert worden, für eine Rückkehr seiner Kinder in die Türkei zu sorgen. Im September 1991 seien die Eltern besuchshalber nach Deutschland gekommen; der Vater habe von den erlebten Bedrohungen und Aufforderungen, seine Kinder zurückzuholen, erzählt; jedoch habe er die Drohungen nicht genügend ernst genommen und sich im Dezember 1991 zur Rückkehr in die Türkei entschlossen. Nach der Ermordung des Vaters hätten sie von der Mutter telefonisch erfahren, dass sich ihr Vater in letzter Zeit von den beiden Dorfschützern (...) dauernd beobachtet gefühlt habe. Diese beiden Dorfschützer hätten im übrigen nach dem Tod des Vaters die Mutter mit Bemerkungen verspottet, weshalb die Söhne nicht in die Türkei zurückkehrten, um die Mörder zur Rechenschaft zu ziehen; eine in Pazarcik lebende Schwester des Vaters sei von der Polizei gefragt worden, wo die Kinder des Toten seien, welche trotz seiner Ermordung nicht in die Türkei zurückgekehrt seien. Eine Nachbarin soll des weiteren H.Z. gegenüber am Telefon gesagt haben, sie und ihr Mann hätten den Mord und die beiden Täter (...) beobachtet, wollten dies den Behörden gegenüber jedoch aus Angst nicht aussagen. Die Darstellungen der drei Brüder Z. werden durch die Zeugenaussagen von F.B. und M.K. bestätigt. F.B., die X. im März 1992 verlassen hat, bestätigt, der Vater der Gesuchstellerin sei nach seiner Rückkehr aus Deutschland bedroht und aufgefordert worden, für die Rückkehr seiner Kinder zu sorgen; er habe ihr von diesen Bedrohungen sowie von