1995 / 9 - 93

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Zeitungsartikel bekannt geworden sind. Zudem sind die beiden Artikel zweifellos regimekritischen Inhalts. Unter dem Titel "Um für die geleistete Arbeit den gebührenden Lohn zu bekommen, ist die Vereinigung unausweichlich" (Übersetzung durch den Gesuchsteller eingereicht) äusserte sich der Gesuchsteller in seinem am 15. Februar 1994 publizierten Artikel (Revisionsbeilage 19) zu den im damaligen Zeitpunkt bevorstehenden türkischen Kommunalwahlen vom 27. März 1994; er verurteilte dabei die Politik der herrschenden politischen Parteien, welche zu Unterdrückung, Grausamkeit und Ausbeutung geführt habe, und rief zur Unterstützung der demokratischen Partei (DEP) auf. Im zweiten Artikel, welcher am 20. März 1994 erschien und die Überschrift "Auch wir haben unsere Kommunalwahlen" trägt (Revisionsbeilage 20; Übersetzung durch den Gesuchsteller eingereicht), beschrieb der Gesuchsteller einerseits die Situation der - unter anderem ausländischen - Minderheiten in der Schweiz, und prangerte andererseits erneut die soziale und menschenrechtliche Situation in der Türkei an. Indem der Gesuchsteller in seinen Artikeln die Zustände in der Türkei kritisierte und zur Unterstützung der DEP aufrief, machte er sich aus der Sicht des offiziellen türkischen Staates strafbar. Die türkischen Behörden sind - bis in die jüngste Vergangenheit - massiv gegen die DEP, welche im Juli 1993 als Nachfolgepartei der kurz zuvor vom Staat verbotenen prokurdischen HEP (Arbeitspartei des Volkes) gegründet worden war, vorgegangen. So hob das türkische Parlament am 2. März 1994 die Immunität der DEP-Abgeordneten Leyla Zana sowie fünf weiterer DEP-Abgeordneter auf (vgl. Neue Zürcher Zeitung [NZZ] vom 4. März 1994); gegen diese Personen wurde in der Folge ein Strafverfahren wegen Hochverrats (Art. 125 des türkischen Strafgesetzbuches) eröffnet. Ein Sondersicherheitsgericht [SSG] in Ankara verurteilte sie schliesslich nach Artikel 128 des türkischen Strafgesetzbuches zu Haftstrafen zwischen drei, fünf und fünfzehn Jahren (NZZ vom 9. Dezember 1994). Der Oberstaatsanwalt am SSG Ankara fordert überdies im noch hängigen Berufungsverfahren eine Erhöhung des Strafmasses unter Einschluss der Todesstrafe wegen Hochverrats (NZZ vom 14. Dezember 1994). Das Verfahren gegen die DEP-Abgeordneten führte zu Protestnoten diverser europäischer Regierungen und Organisationen, unter anderem auch des Europarates (vgl. dazu und zur Situation der DEP auch UNHCR, background paper on turkish asylum seekers, Genf, September 1994). Nachdem gegen weitere Mitglieder der DEP im Vorfeld der Kommunalwahlen vom März 1994 massive Drohungen ausgesprochen worden waren, boykottierte die Partei die Wahlen. Im Juni 1994 wurde die DEP schliesslich vom türkischen Verfassungsgericht verboten (Frankfurter Allgemeine Zeitung [FAZ] vom 18. Juni 1994). Gemäss eines von H. Oberdiek für die Schweizerische Flüchtlingshilfe erstellten Gutachtens sind schliesslich Mit-