1994 / 20 - 158

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tungen gegenüber der tamilischen Bevölkerung zu verzeichnen. Wohl hat dieser Mord und auch die Durchführung der Wahlen im Juni 1993 in Colombo insofern zu einer graduellen Verschlechterung geführt, als die Personenkontrollen und Kurzfestnahmen zahlreicher geworden sind. Auch die Mitte August 1994 durchgeführten Parlamentswahlen waren wiederum von starken Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Von einer deutlichen Verschlechterung der Menschenrechtslage, wie dies von Amnesty International und dem Südasienbüro im Oktober 1993 gemeldet wird, kann aber dennoch nicht gesprochen werden. Bei begründetem oder unbegründetem Verdacht der Zugehörigkeit zur LTTE besteht zwar die Möglichkeit von Menschenrechtsverletzungen. Jedoch ist der Ansicht mehrerer Berichterstatter, die Behörden vermuteten in jedem Tamilen ein Mitglied der LTTE, nicht zu folgen, auch wenn diese zufolge des Konflikts im Norden unter erhöhter polizeilicher Kontrolle stehen. Präsident Dingiri Banda Wijetunga scheint zudem bestrebt zu sein, die Politik der Integration der Tamilen weiterzuverfolgen, um durch Isolierung der LTTE den Konflikt einzudämmen. Diese Absicht spiegelt sich inzwischen auch im Verhalten der srilankischen Armee, welche aufgehört hat, die tamilischen Bauern in den Dörfern der umkämpften Gebiete generell als Sympathisanten der LTTE zu behandeln. Des weiteren gilt es auch festzustellen, dass die Tamilen aktiv am srilankischen Staatswesen beteiligt sind. Sie arbeiten in der Staatsverwaltung als Regierungsangestellte, und tamilische Parteien wie die ENDLF, EPRLF, PLOTE, TULF und TELO sind anerkannt und tragen sowohl auf Provinz- wie auf nationaler Ebene Regierungs- und Parlamentsverantwortung; zudem unterstützen sie mehr oder minder den srilankischen Staat im Kampf gegen die LTTE. Weiterhin in Kraft ist allerdings immer noch der sogenannte Prevention of Terrorism-Act (PTA), der den Sicherheitskräften die Inhaftierung mutmasslicher Terroristen bis zu 18 Monaten ohne Gerichtsverfahren erlaubt.

Im weiteren ist anzufügen, dass viele Tamilen ihren Lebensmittelpunkt im Süden des Landes haben; allein im Grossraum von Colombo leben über dreihunderttausend Tamilen und Tamilinnen, die dort einen Bevölkerungsanteil von ungefähr dreissig Prozent ausmachen. Srilankische Staatsangehörige geniessen das Recht der freien Niederlassung, das heisst sie können grundsätzlich an jedem beliebigen Ort ihres Heimatlandes - somit also auch in den südlicheren Provinzen - Wohnsitz nehmen. In diesem Zusammenhang wird vom Beschwerdeführer vorgebracht, für den Aufenthalt in Colombo bedürfe es einer sogenannten "valid reason", verstanden als eine - wie auch immer geartete - besondere Aufenthaltsberechtigung. Hierzu ist festzustellen, dass Tamilen grundsätzlich weder eine Genehmigung für die Reise aus dem Norden oder Nordosten in den Süden noch eine spezielle Bewilligung für den Aufenthalt in