1994 / 13 - 112

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Decisione di principio: [3]
Artt. 12 e 29 e segg. PA; art. 4 Cost.: principio inquisitorio; estensione del diritto di essere sentito; confronto tra dichiarazioni contradditorie.

Il richiedente dovrebbe di regola venire confrontato con le proprie dichiarazioni contradditorie, e ciò alfine di poter fornire delle spiegazioni in merito. Questo principio, che trae origine dall'obbligo per l'autorità giudicante di accertare in modo esatto e completo i fatti giuridicamente rilevanti, non costituisce un diritto procedurale derivabile dal diritto di essere sentito (consid. 3b).


Zusammenfassung des Sachverhalts:

Der Beschwerdeführer reiste am 28. Dezember 1987 in die Schweiz, wo er gleichentags ein Asylgesuch stellte. Die kantonale Fremdenpolizei befragte ihn am 29. Dezember 1987 zu den Asylgründen. Im wesentlichen machte der Beschwerdeführer dabei geltend, er sei Kurde und werde deshalb in der Türkei unterdrückt. Er hätte gezwungen werden sollen, Türke zu werden. Er habe sich geweigert, was ihm Prügel eingetragen habe. Da er sich aus der Türkei entfernt habe, könnte er von der Polizei gesucht werden. Weitere Asylgründe habe er nicht. Am 5. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer vom BFF ergänzend zu seinen Asylgründen angehört. Er führte aus, er habe das grosse Gewehr seines Vaters getragen, was vom Staat als verboten bezeichnet worden sei. Er sei deshalb 1983/1984 festgenommen, einen Monat lang inhaftiert, schwer gefoltert, und einem Richter vorgeführt worden. Dieser habe ihm für den Fall der Nichtherausgabe des Gewehres mit weiteren Folterungen und langer Inhaftierung gedroht. Er habe zugesichert, das Gewehr abzugeben, sei daraufhin freigelassen worden und anschliessend zu seinem Onkel geflüchtet, bei dem er bis zum Militärdienst geblieben sei. Auch nach dem Militärdienst hätten die Behörden die Herausgabe des Gewehres verlangt. Auf der andern Seite sei ihm von den Kurden mit dem Tod gedroht worden, falls er das Gewehr abgebe.

Mit Verfügung vom 20. Dezember 1991 lehnte das BFF das Asylgesuch des Beschwerdeführers ab und ordnete dessen Wegweisung aus der Schweiz an.


[3]  Decisione della Conferenza dei presidenti su questione giuridica di principio, conformemente all'art. 12 cpv. 2 lett. a dell'ordinanza concernente la Commissione svizzera di ricorso in materia d'asilo (OCRA; RS 142.317).