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nicht gegen die Tamilen im allgemeinen richten, sondern konkret der Suche nach LTTE-Mitgliedern dienen. Dies zeigt sich auch darin, dass von den über 35'000 Tamilen, die im Rahmen einer Repatriierungsaktion des UNHCR von Südindien nach Sri Lanka zurückgekehrt sind, lediglich 22 Personen Probleme mit den srilankischen Sicherheitsorganen bekommen haben. Ausdruck dafür, dass in den südlichen Provinzen Sri Lankas kein offener Konflikt herrscht und die singhalesische und die tamilische Bevölkerung insgesamt friedlich zusammenleben, ist auch das Wirtschaftswachstum in diesen Regionen. Der wirtschaftliche Aufschwung und die zunehmenden Touristenzahlen widerspiegeln das Vertrauen der in- und ausländischen Investoren sowie der Touristen, dass die Lage im Süden der Insel stabil ist und bleiben wird. Sollte ein Rückkehrer armengenössig werden, könnte er unter Umständen in eines der zahlreichen von der Regierung im Süden der Insel betriebenen Flüchtlingslager eingewiesen werden; eine Rückschiebung in den Norden oder in noch unsichere Teile des Nordostens droht ihm hingegen nicht.
Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie stamme aus Kaithady (Jaffna, Nordprovinz), wo sie seit ihrer Geburt bis am 12. September 1992, dem Tag ihres Wegzuges nach Colombo, gelebt habe. Ihre Eltern seien gestorben; sie habe in Sri Lanka noch zwei Brüder und drei Schwestern sowie in der Schweiz eine Schwester. Ihre Aussagen über ihren letzten Wohnort sind nicht bewiesen und können ihr aus folgenden Gründen nicht geglaubt werden: Auf die Frage anlässlich der kantonalen Anhörung, wer noch alles an der angegebenen Adresse wohne, antwortete die Beschwerdeführerin, die Eltern und die Geschwister. Später gab sie auf entsprechende Fragen zu Protokoll, ihre Eltern seien gestorben und die Geschwister seien verheiratet und lebten an einem anderen Ort (kant. Protokoll S. 2 und 3). Nach dem Passierschein der LTTE gefragt, mit dem sie vom Norden nach Colombo gehen konnte, antwortete die Beschwerdeführerin: "Sie haben uns gefragt, aber wir sagten, wir würden nach Colombo gehen und wieder zurückkommen" (kant. Protokoll S. 6). Wer mit "wir" gemeint ist, ist unklar, und zudem ist es völlig unrealistisch, ohne Passierschein in südlichere Provinzen zu gelangen, was darauf schliessen lässt, dass die Beschwerdeführerin damals gar nicht im Norden gewohnt hat. Dafür spricht auch die aktenkundige Tatsache, dass sie mit Datum vom 29. Oktober 1982 in Colombo eine Identitätskarte ausgestellt erhalten hat, was wiederum darauf hinweist, dass sie in jener Gegend gelebt hat. Unglaubhaft ist ferner die Aussage, ihr Vater sei von der LTTE erschossen worden. Denn für dieses im Leben der Beschwerdeführerin markante Ereignis gibt die Beschwerdeführerin in den Befragungen nicht weniger als drei verschiedene Todesdaten an. Wie dem auch sei, fest steht, dass die Beschwerdeführerin in Sri Lanka noch
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