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sert sich am deutlichsten im Verhalten der srilankischen Armee: Diese hat aufgehört, die tamilischen Bauern in den Dörfern der umkämpften Gebiete als Sympathisanten der LTTE zu behandeln, und hat begriffen, dass sie nicht gegen, sondern nur mit der Bevölkerung gewinnen kann. Tamilen werden weder wegen der Ausübung politischer Rechte noch wegen ihres Einsatzes für tamilische Interessen verfolgt, sondern sind im Gegenteil aktiv am srilankischen Staatswesen beteiligt. Sie arbeiten in der Staatsverwaltung als Regierungsangestellte, und tamilische Parteien, wie die
ENDLF, EPRLF, PLOTE, TULF und TELO, sind anerkannt und tragen sowohl auf Provinz- wie auf nationaler Ebene Regierungs- beziehungsweise Parlamentsverantwortung; zudem unterstützen sie den srilankischen Staat im Kampf gegen die LTTE. Im weiteren ist festzuhalten, dass viele Tamilen ihren Lebensmittelpunkt im Süden des Landes haben; allein im Grossraum von Colombo leben über 300'000 Tamilen und machen dort einen Bevölkerungsanteil von ungefähr 30 % aus. Srilankische Staatsangehörige geniessen das Recht der freien Niederlassung, d.h., sie können grundsätzlich an jedem beliebigen Ort ihres Heimatlandes - somit also auch in den südlichen Provinzen - Wohnsitz nehmen. In diesem Zusammenhang wird von tamilischen Beschwerdeführern immer wieder vorgebracht, für den Aufenthalt im Süden, insbesondere im Raum von Colombo, bedürfe es eines sogenannten
"valid reason", verstanden als eine - wie auch immer geartete - besondere Aufenthaltsberechtigung. Hierzu ist festzustellen, dass Tamilen weder eine Genehmigung für die Reise aus dem Norden oder Nordosten in den Süden noch eine spezielle Bewilligung für den Aufenthalt in den südlichen Provinzen benötigen. Dagegen hat die Regierung im Jahr 1989 die Einführung einer allgemeinen Registrierungspflicht für alle Neuzuzüger - also auch für Singhalesen oder Muslims - beschlossen. Für jeden Hausbesitzer besteht deshalb die Pflicht, die Ankunft neuer Hausbewohner und deren Identität innerhalb von 14 Tagen der nächsten Polizeistation zu melden. Nicht gemeldete Personen und deren Logisgeber unterliegen einem relativ hohen Verhaftungsrisiko, denn erfahren die lokalen Behörden von der Anwesenheit einer Person, die sich nicht hat registrieren lassen, kann sie diese zur Abklärung der Identität auf den Polizeiposten mitnehmen. Steht die Identität fest, werden diese Personen in der Regel nach ein paar Stunden wieder freigelassen. Obwohl die Sicherheitsbehörden die Suche nach LTTE-Kadermitgliedern in Colombo verstärkt haben, ist die Wahrscheinlichkeit, anlässlich einer Personenkontrolle in den Strassen Colombos verhaftet zu werden, als gering einzustufen. Zudem ist dem obenerwähnten Gutachten des UNHCR zu entnehmen, dass fast alle Verhafteten innerhalb einer Woche wieder freigelassen werden und während dieser Zeit keine Misshandlungen zu befürchten haben. Es gilt ausdrücklich festzuhalten, dass sich diese Kontrollmassnahmen der srilankischen Behörden
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