1993 / 10 - 63

previous next

Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführer am 17. November 1990 Beschwerde ein mit dem Antrag, es sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und Asyl zu gewähren. eventuell sei die Verfügung im Wegweisungspunkt aufzuheben und festzustellen, dass eine Rückschaffung in die Türkei unmöglich sei.

Mit Vernehmlassung vom 12. März 1991 schloss das BFF auf Abweisung der Beschwerde.

Die ARK heisst die Beschwerde teilweise gut.


Aus den Erwägungen

5. - d) Die Darstellungen des Beschwerdeführers - wie auch seine Schilderungen der allgemeinen Lage der Christen in der Türkei - stimmen mit den der Asylrekurskommission zur Verfügung stehenden Lageanalysen überein. Diese basieren auf umfangreichen Dokumentationen, in denen unter anderem auch die Grundlagen der deutschen Rechtsprechung berücksichtigt werden; auf die beantragte Zeugenbefragung des Pfarrers der syrisch-orthodoxen Gemeinde in der Schweiz wird daher verzichtet.

Insbesondere die im Südosten der Türkei lebende Gemeinde der syrisch-orthodoxen Christen sieht sich einem massiven Druck der kurdischen Bevölkerungsmehrheit und gewalttätigen Uebergriffen durch islamische Fundamentalisten gegenüber; verschiedentlich werden Zwischenfälle bekannt, in denen Christen zu Schaden kommen oder gar getötet werden; wegen der stetig abnehmenden Zahl der Christen wird der Druck zunehmend grösser. Die deutsche Gerichtspraxis anerkennt, syrisch-orthodoxe Christen im Südosten der Türkei seien einer vom Staat geduldeten Gruppenverfolgung ausgesetzt (vgl. R. Marx, Asylrecht Band 3, Rechtssprechungssammlung mit Erläuterungen, 5. Auflage, Baden-Baden 1991, Nr. 72/88, S. 1418 f. und 89, S. 1419). Durch einen unumkehrbaren Flucht- und Abwanderungsprozess hat sich die Zahl der syrisch-orthodoxen Gemeinde im Südosten der Türkei dramatisch verkleinert. Die sozialen Verhältnisse der christlichen Restgemeinde im Südosten der Türkei sind in Auflösung begriffen; praktisch keine Familie ist mehr intakt. Weniger schwierig stellt sich demgegenüber die Situation der syrisch-orthodoxen Gemeinde in Istanbul dar, die nicht im selben Masse Behelligungen ausgesetzt ist. Sie ist in den letzten Jahren in ihrer Zahl konstant geblieben; ihre Grösse wird auf 6'000 bis 7'000, in anderen Statistiken auf 15'000 bis 20'000