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Der Vollzug der Wegweisung in die 14 als
"Quasi-Ausnahmezustandsgebiete" qualifizierten Provinzen Adana, Agri, Batman,
Bingöl, Bitlis, Elazig, Erzincan, Hatay, Malatya, Mardin, Mus, Osmaniye, Sivas und Sanli
Urfa wird als unzumutbar erachtet.
Was die Frage der Zumutbarkeit eines Wegweisungsvollzuges anbelangt, ergeben sich
gegenüber der letztjährigen Lageanalyse somit folgende Aenderungen der bisherigen
Einschätzung: die Provinzen Erzincan und Sanli Urfa werden neu als
Quasi-Ausnahmezustandsgebiete betrachtet, in welchen der Wegweisungsvollzug als unzumutbar
erachtet wird. In die Provinzen Gaziantep, Kilis (ehemals Gaziantep) und Mersin (Içel)
wird angesichts der dort festgestellten Beruhigung der Lage der Wegweisungsvollzug jedoch
als zumutbar erachtet.
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