1998 / 2  - 18

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Der Vollzug der Wegweisung in die 14 als "Quasi-Ausnahmezustandsgebiete" qualifizierten Provinzen Adana, Agri, Batman, Bingöl, Bitlis, Elazig, Erzincan, Hatay, Malatya, Mardin, Mus, Osmaniye, Sivas und Sanli Urfa wird als unzumutbar erachtet.

Was die Frage der Zumutbarkeit eines Wegweisungsvollzuges anbelangt, ergeben sich gegenüber der letztjährigen Lageanalyse somit folgende Aenderungen der bisherigen Einschätzung: die Provinzen Erzincan und Sanli Urfa werden neu als Quasi-Ausnahmezustandsgebiete betrachtet, in welchen der Wegweisungsvollzug als unzumutbar erachtet wird. In die Provinzen Gaziantep, Kilis (ehemals Gaziantep) und Mersin (Içel) wird angesichts der dort festgestellten Beruhigung der Lage der Wegweisungsvollzug jedoch als zumutbar erachtet.