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politicamente attivo) può tuttavia essere rilevante sotto il profilo del fondato timore di future persecuzioni.


Zusammenfassung des Sachverhalts:

Der Beschwerdeführer stellte am 14. Oktober 1991 in der Schweiz ein Asylgesuch. Anlässlich der Anhörungen zu den Asylgründen sowie durch schriftliche Eingaben machte er im wesentlichen folgenden Sachverhalt geltend: Er sei von Beruf Jurist und habe seit dem Jahre 1980 verschiedene kommunale Aemter bekleidet. Im Jahre 1986 sei im Rahmen einer Umstrukturierung ein neuer, 40 Ortschaften umfassender Provinzkreis (M.) entstanden. Der Beschwerdeführer sei schon bald in das Exekutivkomitee des Kreisrates aufgenommen und im November 1989 in dieser Funktion wiedergewählt worden. Seit 1987 sei er Direktor eines Landvermessungsamtes gewesen. Im weiteren sei er Vorsitzender beziehungsweise Mitglied diverser kommunaler Parteien und Organisationen sowie des Juristenvereins gewesen. Nachdem er zuletzt Vorsitzender der Kommunistischen Partei gewesen sei, habe er diese nach der Statutenänderung vom März 1989 verlassen. Seit dem Jahre 1981 sympathisiere er ferner mit der Demokratischen Partei und habe die Ortspartei bei ihrer Statuten- und Programmgebung unterstützt. Am 21. August 1991 sei der Beschwerdeführer - nebst sechs weiteren albanischen Arbeitskollegen - von der serbischen Regierung seiner kommunalen Aemter und Funktionen enthoben und durch serbische Angestellte ersetzt worden. Der Beschwerdeführer habe daher seine Immunität eingebüsst. Von seinem Nachfolger sei er aufgefordert worden, sich am 14. September 1991 wegen "Unkorrektheiten" und "Widerstand gegen die serbische Regierung" auf dem Sekretariat für innere Angelegenheiten zu melden; es sei ein entsprechendes Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden. Selbentags habe er sich nach Slowenien abgesetzt. Die Polizei sei ihn seither mehrmals suchen gekommen, da ein Haftbefehl gegen ihn bestehe. Der Beschwerdeführer befürchte insbesondere auch Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem Massaker, welches sich am 30. Januar 1990 im Dorf ereignet habe. Damals habe eine Sondereinheit der Föderationspolizei in M. willkürlich auf albanische Passanten geschossen und dabei drei Menschen getötet und zwölf weitere verletzt. Der Beschwerdeführer sei in der Folge als Präsident einer vom Kommunalrat eingesetzten Untersuchungskommission aktiv geworden und habe mittels schriftlicher Interventionen bei der Staatsanwaltschaft, beim Föderationsparlament, beim Staatspräsidenten sowie bei Lord Carrington eine Untersuchung des Vorfalles beantragt. Zur Stützung seiner Vorbringen reichte der Beschwerdeführer diverse Beweismittel ein, welche insbesondere