1996 / 25 - 248

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Zusammenfassung des Sachverhalts:

Der Beschwerdeführer reiste am 29. Dezember 1993 illegal in die Schweiz ein und stellte noch gleichentags ein Asylgesuch. Zur Begründung seines Gesuches machte er im wesentlichen geltend, sich seit Mitte der 70er Jahre politisch interessiert und sich als Sympathisant der "Devrimci-Sol" ("Revolutionäre Linke"; Dev-Sol) beziehungsweise deren Vorgängerorganisationen aktiv betätigt zu haben. Ab 1977 sei er aus diesem Grund immer wieder für kurze Zeit auf einem Polizeiposten festgehalten worden. Im August 1978 sei er während einer Kundgebung vermutlich von einem Zivilpolizisten mit einem Messer verletzt worden. Zu Beginn des Jahres 1979 sei es während einer Demonstration zu einer Schiesserei gekommen, anlässlich welcher ein politischer Gegner verletzt worden sei. Gegen ihn sei deswegen ein Strafverfahren eröffnet worden, und ein Militärgericht in Istanbul habe ihn mit Urteil vom 12. Mai 1982 wegen Körperverletzung (Anklage: Mordversuch) und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt. Von dieser Strafe habe er insgesamt rund 15 Monate verbüssen und dabei Misshandlungen über sich ergehen lassen müssen. Während der Absolvierung seines Militärdienstes sei er Ende 1983 aus unbekannten Gründen während 28 Tagen inhaftiert und täglich geschlagen worden. Im Zusammenhang mit der Erteilung einer Bewilligung für den Ausbau seines Hauses sei er im November 1984 wegen Beamtenbeleidigung angezeigt und wiederum festgenommen worden. Nachdem es 35 Tage später zu einer Schlichtung zwischen ihm und den betroffenen Beamten gekommen sei, habe man ihn ohne weitere Auflagen aus der Haft entlassen. In den folgenden Jahren habe er zwar noch einige Male mit der Polizei zu tun gehabt, in ernsthafte Schwierigkeiten mit den Behörden sei er jedoch erst in den 90er Jahren wieder geraten: In den Jahren 1990 und 1991 sei er im Anschluss an seine Teilnahme an illegalen 1.-Mai-Kundgebungen inhaftiert worden. Beim ersten Mal habe man ihn nach zwei Tagen wieder laufen gelassen; bei der zweiten Festnahme sei ihm auf der Fahrt zum Polizeiposten die Flucht aus dem von der Polizei zum Transport der Festgenommenen verwendeten Stadtbus geglückt. Ungefähr in der ersten Hälfte des Jahres 1991 sei er als Mitglied der Disziplinarkommission in den Vorstand der Gewerkschaft "Y.K.I." gewählt worden. Zwischen Mai 1991 und der Ausreise sei er im Abstand von einigen Monaten immer wieder kurzzeitig auf den Posten mitgenommen, letztmals am 13. Dezember 1993 gemeinsam mit dem Präsidenten der Gewerkschaft "Y.K.I.", A.I., für die Dauer zweier Tage. Nachdem er anlässlich dieser Festnahme wiederum misshandelt und mit dem Tod bedroht worden sei, habe er die bereits seit längerer Zeit gehegten Ausreisepläne umgesetzt und sei zusammen mit A.I. ausser Landes geflüchtet.