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Kommission jedenfalls bei engen verwandtschaftlichen Verhältnissen aufgrund der Strukturen kurdischer Familien die Unterstützungsbereitschaft von Verwandten grundsätzlich vermutet werden. Bezüglich Freunden und Bekannten muss sich eine solche dagegen ausdrücklich aus den Akten ergeben. Das Kriterium des sozialen Beziehungsnetzes wird zudem relativiert beziehungsweise allenfalls sogar aufgehoben, wenn der Ort, zu dem Beziehungen bestehen, selber durch überdurchschnittliche Repression gegenüber Kurden gekennzeichnet ist.
- Soziale Integration: Bei diesem Kriterium sind Geschlecht, Zivilstand, Alter, die Frage Einzelperson/Familie, Anzahl und Alter der Kinder, die vorhandenen finanziellen Mittel, allfällige türkische Sprachkenntnisse des nicht erwerbstätigen Ehegatten und der Kinder, der allgemeine Gesundheitszustand und die allgemeine familiäre Situation zu beachten.
cc) (Anwendung der genannten Kriterien: Die Kommission erachtet das Vorhandensein einer valablen innerstaatlichen Zufluchtsmöglichkeit in Würdigung der Gesamtumstände des vorliegenden Falles als nicht realistisch.)
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