1993 / 21 - 135

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1. Art. 3 cpv. 1 LA: timore fondato.

Il timore d'essere esposto a future persecuzioni statali è fondato giusta l'art. 3 LA, allorquando sia provato o perlomeno reso verosimile che le persecuzioni si realizzeranno con probabilità preponderante in un futuro prossimo. Semplici possibilità d'esposizione a future persecuzioni non sono sufficienti; occorre invece che si sia in presenza di concrete e serie ragioni che facciano apparire il timore d'esposizione a future persecuzioni come realistico.

2. Art. 12a LA: Verosimiglianza della qualità di rifugiato.

La credibilità delle allegazioni del richiedente si desume da una valutazione d'insieme. Necessità di determinare quali tra gli elementi militanti in favore o contro la verosimiglianza prevalgono.


Zusammenfassung des Sachverhalts:

Der Beschwerdeführer machte in seinem Asylgesuch vom September 1988 im wesentlichen geltend, sich schon während seiner Schulzeit für Politik interessiert zu haben und nach der Schule Sympathisant der "Devrimci Yol" (DevYol) geworden zu sein. Er habe zusammen mit anderen Leuten Flugblätter verteilt und Mauern beschriftet. Später habe er für die "Devrimci Kurtulus" (DK) sympathisiert und für diese die gleichen Aktivitäten entfaltet. Im Jahre 1979 sei er bei seinen Aktivitäten von der Polizei ertappt und befragt worden. Er sei aber danach formlos freigelassen worden. Im Jahre 1980 habe der Staatsanwalt von Tunceli einen Haftbefehl gegen ihn erlassen, weil er ihn als Mitglied der oben genannten Organisationen betrachtet habe. Weil er von der Polizei gesucht worden sei, sei er im Jahre 1984 nach Griechenland gereist und habe dort während etwa einem Jahr gelebt. Er sei nach Istanbul zurückgekehrt, um für die Organisation wieder aktiv werden zu können. Im Februar 1986 sei er verhaftet worden. Da er in der Haft misshandelt worden sei, habe er zugegeben, an subversiven Tätigkeiten teilgenommen zu haben, und er sei für acht Monate in Untersuchungshaft genommen worden. Nach zwei Prozessen sei er mangels Beweisen freigelassen worden. Auch danach sei er noch einige Male von der Polizei festgehalten und misshandelt worden. Bei seiner Freilassung habe ihn der Richter gewarnt, dass die Untersuchungen gegen ihn weitergeführt würden. Sein Anwalt habe ihm Ende 1987 mitgeteilt, dass er vorsichtig sein müsse, da weiter gegen ihn ermittelt würde. Deshalb habe er