1996 / 38 - 339

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Art. 14a cpv. 1 e 2 LDDS: Impossibilità dell'esecuzione dell'allontanamento (domanda di riesame).

1. Negato il carattere di decisione ad uno scritto nel quale l'UFR accusa ricezione di una domanda di riesame e segnala che la stessa sarà trattata a tempo debito (consid. 3a-b).

2. La CRA non è competente a statuire nei casi di diniego di giustizia (consid. 3c; conferma della giurisprudenza di cui a GICRA 1994 n. 16).

3. Esenzione dalle spese processuali, ritenuto che la parte che è stata spinta a ricorrere dall'agire dell'UFR (consid. 4).


Zusammenfassung des Sachverhalts:

Der Beschwerdeführer reichte am 16. Dezember 1991 in der Schweiz ein Asylgesuch ein, in welches sich seine Frau mit den Kindern einbeziehen liess. Das BFF lehnte dieses Gesuch am 31. Januar 1994 ab und verfügte die Wegweisung aus der Schweiz. Diese Verfügung blieb unangefochten.

Am 10. Oktober 1995 reichten die Beschwerdeführer beim BFF ein Wiedererwägungsgesuch ein und beantragten, es sei die Unmöglichkeit des Vollzuges der Wegweisungsverfügung festzustellen und die vorläufige Aufnahme zu verfügen.

Das BFF teilte ihnen daraufhin am 16. Oktober 1995 mit, der Unmöglichkeit des Wegweisungsvollzuges bei abgewiesenen Asylbewerbern aus Rest-Jugoslawien werde zur Zeit mit einer generellen Erstreckung der Ausreisefrist bis zum 31. Januar 1996 Rechnung getragen. Entsprechend werde es ihnen zu gegebener Zeit seinen Bescheid zukommen lassen, soweit sich bis dahin keine entscheidwesentliche Änderung der Tatsachen- oder Rechtslage ergebe.

Am 23. April 1996 reichten die Beschwerdeführer beim BFF erneut ein Wiedererwägungsgesuch ein und beantragten, es sei die Unmöglichkeit des Vollzuges der Wegweisung nach Rest-Jugoslawien festzustellen und der weitere Aufenthalt von Amtes wegen in Form der vorläufigen Aufnahme zu regeln.