1995 / 17 - 174

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Mit Beschwerden vom 23. Juli 1993 beantragen die Beschwerdeführer die Aufhebung der angefochtenen Verfügungen und die Gewährung des Asyls, eventuell die Anordnung einer vorläufigen Aufnahme wegen Unzulässigkeit und Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs.

Die ARK weist die Beschwerden ab.


Aus den Erwägungen:

6. - Die Vorinstanz würdigte die Vorbringen von Y.G. - er habe als Mitarbeiter des Geheimdienstes jahrelang der ADO Informationen weitergegeben, bis er im Jahre 1987 diesbezüglich verdächtigt worden sei, worauf man ihn für 15 beziehungsweise 20 Tage festgenommen, dann vom Geheimdienst wegversetzt und schliesslich entlassen habe; daraufhin habe er während knapp zwei Jahren untergetaucht gelebt, um schliesslich dank Hilfe von ADO-Mitgliedern Syrien auf legalem Weg verlassen zu können - mit der hauptsächlichen Begründung, seine Vorbringen entbehrten der Plausibilität, als unglaubhaft. Die sorgfältigen und ausführlichen Erwägungen erweisen sich als zutreffend. In seiner Beschwerdeeingabe beschränkt sich der Beschwerdeführer darauf, seine im Laufe des vorinstanzlichen Verfahrens dargelegten Aussagen zu bekräftigen.

a) Zutreffend charakterisierte die Vorinstanz zunächst die allgemeine Lage in Syrien, vor deren Hintergrund die Plausibilität der Darstellungen des Beschwerdeführers zu würdigen ist, als äusserst ernst und wies darauf hin, dass in Syrien jegliche wie auch immer geartete regimefeindliche politische Aktivität mit äusserster Konsequenz und Härte verfolgt wird, wobei bereits ein einschlägiger Verdacht politischer Oppositionsaktivitäten genügen kann, eine Person über längere Zeit zu inhaftieren. Den der Asylrekurskommission vorliegenden Lagebeurteilungen zufolge ist sodann davon auszugehen, dass die ADO in Syrien als illegale, nicht nur kulturelle, sondern namentlich politische Ziele verfolgende Vereinigung betrachtet wird, dass deren mutmassliche Mitglieder vom syrischen Geheimdienst intensiv beobachtet werden und dass Aktivitäten für die ADO streng geahndet werden (vgl. beispielsweise das von den Beschwerdeführern auszugsweise beigebrachte Syrien-Gutachten von G. Yonan zu Handen der Gesellschaft für bedrohte Völker, ZDWF-Schriftenreihe Nr. 36, Februar 1990, S. 2, 48, 51, 60 ff., 91; vgl. auch die Zusammenstellung von Lagebeurteilungen zu Syrien durch das Country Information Project des UNHCR vom 24.3.1993 sowie A. Isenschmid, Syrien - Informationen für