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kumentationsstelle der Freien Wohlfahrtspflege für Flüchtlinge e.V.
[ZDWF], S. 5 ff.).
d) Aufgrund dieser für Aussenstehende fremd wirkenden Religion,
verbunden mit ihren zahlreichen Tabus (u.a. Essens- und Kleiderregeln) wird den Yeziden bereits ein grundsätzliches Misstrauen, eine Grundverachtung, ent-gegengebracht. Folge ist, dass die Yeziden seit Jahrhunderten verfolgt wurden und werden (Gutachten A. Sternberg-Spohr, a.a.O., S. 16 f. und S. 25 ff.).
Die Diskriminierungen beginnen bereits für die Schulkinder. Im Jahr 1983 wurde der islamische Religionsunterricht in allen türkischen Schulen als Pflichtfach eingeführt. Den
Yeziden ist es jedoch unter Androhung der Exkommunikation untersagt, das Glaubensbekenntnis der Muslime, welches in der 112. Sure des Koran enthalten ist, auszusprechen, weil es den Engel Pfau verleugnet. Den nicht-islamischen Schülern werden indessen islamische
Religionsstunden zwangsweise erteilt. Auf entsprechende Beschwerden beim
Erziehungsministerium entschied die Behörde, dass alle Kinder am
obligatorischen Religionsunterricht teilzunehmen hätten (vgl. Gutachten A. Sternberg-Spohr, a.a.O., S. 20 f.). Die jungen yezidischen Männer werden während des 18monatigen Militärdienstes "unvorstellbaren Herabwürdigungen" ausgesetzt (J. Düchting, Auszug aus seiner Abhandlung "Stirbt der Engel Pfau?"
Geschichte, Religion und Zukunft der Yezide-Kurden, Edition Komkar, Köln 1992). Wer die türkische
Sprache nicht beherrscht, dem wird Lesen und Schreiben in türkischer Sprache mit Prügeln
eingehämmert, da die Nichtbeherrschung der türkischen Sprache oft von den Offizieren und
Unteroffizieren - indoktriniert durch den türkischen Nationalismus - als eigentliche Straftat
angesehen wird. Nebst des Einsatzes zu als niedrig angesehenen Tätigkeiten und weiterer
Schikanen kommen Zwangsbekehrungen und Totschlag sowie Zwangsbeschneidungen im
Militärdienst vor (Gutachten A. Sternberg-Spohr, a.a.O., S. 17). Junge yezidische Frauen sind der Gefahr der Entführung und Zwangsheirat ausgesetzt; diese Entführungen sind teils als re-gel-rechte
Strafmassnahmen gegen die Yeziden gedacht. Es kommen Benachteiligungen durch muslimische Nachbarn hinzu, welche bis zu körperlichen
Misshandlungen gehen können. Sodann bestehen erhebliche wirtschaftliche
Diskriminierungen. Die Erträge für die Yeziden im Handel kommen weit unter dem eigentlichen Wert der Ware zu stehen, was die
ohnehin schlechte wirtschaftliche Lage noch verschärft. Es wird in den
Heimatregionen der Yeziden eine eigentliche Vertreibungspolitik durch kurdische (muslimische)
Grossgrundbe-sitzer (sog. "Aga's") und ihre Clans betrieben, die ein grosses Interesse am Land der Yeziden haben. Durch das grosse Staudammprojekt (GAP) im Raum
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