1993 / 9 - 56

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beiden Beschwerdeführerinnen habe ein Soldat geschossen, nachdem sie auf seine verbalen sexuellen Belästigungen nicht eingegangen sei. Aus Angst, sie könnten entführt und zum islamischen Glauben gebracht oder gar getötet werden, hätten sie ihre Heimat verlassen.

Mit Verfügung vom 7. resp. 20. Mai 1992 lehnte das BFF beide Asylgesuche mit der Begründung, die Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft seien nicht erfüllt, ab und ordnete die Wegweisung der Beschwerdeführerinnen aus der Schweiz an.

Gegen diese Verfügungen reichten O. B. am 7. Juni 1992, Z. B. am 22. Juni 1992 Beschwerde ein. Beide Beschwerdeführerinnen beantragen die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Gewährung des Asyls, eventuell die Anordnung der vorläufigen Aufnahme.

Mit Vernehmlassung vom 23. resp. 29. Juni 1992 schliesst das BFF auf Abweisung der Beschwerden und in ihren Replikeingaben vom 12. resp. 26. Juli 1992 halten beide Beschwerdeführerinnen an ihren Anträgen fest.

Die ARK heisst die Beschwerden gut.


Aus den Erwägungen

5. - a) Die Beschwerdeführerinnen haben im Beschwerdeverfahren verschiedene Dokumentationen eingereicht. Zum Teil beziehen sich diese allgemein auf die Lage in den südöstlichen Provinzen der Türkei und dokumentieren insbesondere die Situation der kurdischen Bevölkerung. Andere Unterlagen äussern sich zur Lage der syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei; erwähnt sei insbesondere eine von der ZDWF im Jahre 1988 besorgte Zusammenstellung deutscher Gerichtsurteile in Asylverfahren sowie ein Gutachten von Gabriele Yonan vom Dezember 1988 mit dem Titel "Kann Istanbul für syrisch-orthodoxe Christen aus dem Tur Abdin eine inländische Fluchtalternative sein?" (ZDWF-Schriftenreihe Nr. 32 / 1989, S. 3 ff.).

Die folgenden Ausführungen stützen sich im übrigen namentlich auf die Zusammenstellung der deutschen Gerichtspraxis von Reinhard Marx (R. Marx, Asylrecht Band 3, Rechtsprechungssammlung mit Erläuterungen, 5. Aufl., Baden-Baden 1991), auf den in der NZZ vom 24. April 1991 publizierten Artikel "Das Aussterben der südosttürkischen Christen" sowie auf den Bericht einer deutschen ökumenischen Besuchsreise in die Türkei vom November 1989